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Letzte Aktualisierung: 14.02.2025
Vielen Dank, dass Sie sich für die Software Packader Packmatic GmbH entschieden haben. Bitte lesen Sie die folgenden Nutzungsbedingungen ("Bedingungen") sorgfältig durch, da sie die rechtliche Grundlage für Ihre Nutzung unserer Dienstleistungen darstellen.
Die Packmatic GmbH bietet mit der Software-as-a-Service (SaaS) Packa eine digitale Lösung für den Kunden für Verpackungsmanagement, Verpackungseinkaufsoptimierung und ESG-Berichterstattung an. Diese Bedingungen regeln die Nutzung dieser Dienstleistungen durch den Kunden.
Dienstleistungen: Bezeichnet alle vom Anbieter angebotenen Softwareanwendungen, welche unter dem Namen Packa angeboten werden, und zugehörigen Leistungen.
Kunde: Die Organisation, welche das von der Packmatic GmbH bereitgestellte Bestellformular unterschrieben hat, und ihre Benutzer.
Vertrag: Die Vereinbarung zwischen der Packmatic GmbH und dem Kunden über die Nutzung der Dienstleistungen, einschließlich dieser Bedingungen und etwaiger zusätzlicher Vereinbarungen.
Vertragslaufzeit: Die Betriebszeit, in der die Dienstleistungen nutzbar sind.
Benutzer: Jeder Mitarbeiter oder Vertreter des Kunden, der mit der Nutzung der Software beauftragt ist.
3.1 Zur Nutzung der Dienstleistungen ist eine Registrierung der Benutzer erforderlich.
3.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Zugangsdaten der Benutzer sicher aufzubewahren und deren Nutzung durch unbefugte Dritte zu verhindern.
3.3 Die Packmatic GmbH behält sich das Recht vor, Benutzerkonten zu sperren oder zu löschen, wenn ein Verstoß gegen diese Bedingungen vorliegt.
4.1 Die Software wird auf Servern in Deutschland gehostet. Die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird sichergestellt.
4.2 Die Packmatic GmbH verpflichtet sich, alle Kunden- und Geschäftsdaten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist gesetzlich erforderlich.
5.1 Der Kunde darf die Dienstleistungen nur im Rahmen des geltenden Rechts und dieser Bedingungen nutzen.
5.2 Es ist untersagt, die Dienstleistungen für illegale, schädigende oder betrügerische Zwecke zu verwenden.
5.3 Die Packmatic GmbH kann die Dienstleistungen für Wartungsarbeiten vorübergehend unterbrechen.
6.1 Für die Nutzung der Dienstleistungen können Gebühren anfallen, die im Bestellformular festgelegt sind.
6.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
6.3 Bei Zahlungsverzug ist die Packmatic GmbH berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen und die Dienstleistungen einzuschränken oder auszusetzen.
7.1 Die Packmatic GmbH haftet nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, die sich aus der Nutzung der Dienstleistungen ergeben.
7.2 Die Haftung der Packmatic GmbH für direkte Schäden ist auf die Höhe der jährlichen Nutzungsgebühren begrenzt.
8.1 Der Vertrag tritt mit der Annahme durch beide Parteien in Kraft und gilt für die im Bestellformular vereinbarte Laufzeit.
8.2 Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich kündigen.
8.3 Die Vertragslaufzeit wird automatisch um die initiale Vertragslaufzeit verlängert, sofern sie nicht gemäß § 8.2 gekündigt wird.
8.4 Im Falle eines Vertragsbruchs kann die Packmatic GmbH den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
9.1 Alle Rechte an der Software und den Dienstleistungen verbleiben bei der Packmatic GmbH.
9.2 Der Kunde erhält ein nicht-exklusives, nichtübertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages.
10.1 Die Packmatic GmbH behält sich das Recht vor,Funktionen der Software zu ändern, zu verbessern oder zu entfernen.
10.2 Wesentliche Änderungen, die die Nutzungsmöglichkeiten des Kunden erheblich beeinflussen, werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.
11.1 Innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit sind keine Anpassungen der Vertragsbedingungen ohne Zustimmung beider Parteien möglich.
11.2 Eine Anpassung der Höhe der Lizenzgebühr kann mit Ablauf jeder vereinbarten Vertragslaufzeit durch die Packmatic GmbH erfolgen, solange die Packmatic GmbH den Kunden vor Ablauf der Kündigungsfrist nach § 8.2 informiert. Anpassungen der Höhe der Lizenzgebühren werden durch die Packmatic GmbH schriftlich begründet und können sich unter anderem durch wirtschaftliche Faktoren oder signifikante Änderungen im Funktionsumfang der Software begründen. Sollte der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Information und Begründung keine Einwände erheben, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart.
12.1 Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Nutzung der Software den vertraglichen und gesetzlichen Anforderungen entspricht.
12.2 Der Kunde ist für die Bereitstellung und Wartung seiner technischen Infrastruktur verantwortlich, soweit diese für den Zugriff auf die Dienstleistungen erforderlich ist.
Die Packmatic GmbH haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden, wie Naturkatastrophen, Krieg, Streik, gesetzliche Bestimmungen oder andere unvorhersehbare Ereignisse.
14.1 Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung der Packmatic GmbH übertragen.
14.2 Die Packmatic GmbH ist berechtigt, diesen Vertrag an verbundene Unternehmen zu übertragen.
15.1 Änderungen dieser Bedingungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt.
15.2 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.
15.3 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Berlin.